BREXIT – Auswirkungen auf EU-Marken und Designs

Die Übergangsphase, in der Unionsmarken (EU-Marken) und Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Designs) automatisch in der EU und dem Vereinigten Königreich (UK) geschützt sind, endet am 31.12.2020.

Was bedeutet der BREXIT für eingetragene EU-Marken und Designs?

Ab dem 1. Januar 2021 werden Ihre eingetragene(n) Unionsmarken sowie Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Designs) in UK automatisch in vergleichbare Marken und Designs umgewandelt (sog. Klone). Kosten entstehen hierfür nicht.

Der Inhaber verfügt dann über eine Unionsmarke (EU) oder ein EU-Design mit Schutz in den verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten der EU und zudem über eine Marke oder ein Design in UK.

Dies bedeutet konkret:

  • Der Inhaber verfügt über über zwei getrennte Schutzrechte, einerseits die EU-Marke/Design mit Schutz in der EU und andererseits über die nationale UK Marke/Design.
  • Die UK Marken/Designs werden als gleichwertige nationale Marken behandelt. Der Anmeldetag, Seniorität oder Priorität sowie das Schutzendedatum der ursprünglichen Unionsmarke/Design bleibt erhalten.
  • Für die Schaffung der UK Marken und Designs fallen keine zusätzlichen Amts- oder Anwaltsgebühren an.
  • Beide Marken/Designs müssen getrennt voneinander verlängert werden. Hierbei fallen die jeweiligen Verlängerungsgebühren der Ämter an.
  • Beide Marken/Designs können getrennt voneinander angegriffen werden.
  • Nach Ende der Übergangsphase können Marken- oder Designverletzungen in UK nur noch aufgrund einer nationalen UK Marke oder eines nationalen Designs verfolgt werden. Bitte beachten Sie, dass die Marke dann auch in UK benutzt werden muss, um Rechte hieraus geltend zu machen.

Der Inhaber von EU-Marken/Designs muss somit nichts veranlassen, wenn er auch weiterhin die UK-Marke oder Design behalten möchte.

Sollte kein Interesse an der UK-Marke oder dem Designrecht bestehen, kann hierauf jederzeit verzichtet werden.

Was bedeutet der BREXIT für angemeldete, aber noch nicht eingetragene EU-marken und Designs?

Aus Unionsmarken oder Designs, die beim EUIPO bis zum 31.12.2020 angemeldet wurden, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetragen sind, werden nicht automatisch UK Marken oder Designs hervorgehen. Hier muss der Inhaber, der Schutz in UK anstrebt,  innerhalb von 9 Monaten nach dem 01.01.2021 eine nationale UK Marke oder ein UK Design beantragen, für die die Priorität der Unionsmarke beansprucht werden kann.

Bitte kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Alexandra Fottner