Neue Schutzmöglichkeiten von Ausgestaltungen im Bereich der Corporate Identity und des Corporate Designs eines Unternehmens:
Vor kurzem ist es uns gelungen, die Eintragung einer grafisch nicht darstellbaren „sonstigen Marke“ im Register des Deutschen Patent- und Markenamts zu erreichen, die wir durchaus als avantgardistisch bezeichnen möchten: Das Besondere an dieser sonstigen Marke ist, dass es sich weder um eine Wortmarke, noch um eine Bildmarke, dreidimensionale Marke, Positionsmarke, Klangmarke oder Geruchsmarke handelt. Der Marke liegt vielmehr nur die Markenbeschreibung zugrunde, die wie folgt lautet:
„Die Marke besteht in der Verwendung roter Schuhe, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Markeninhabers bei den Verkaufs-, Vermietungs- und Beratungsgesprächen in Zusammenhang mit Fahrzeugen, insbesondere Wohnmobilen und Wohnanhängern tragen“.
Die Marke beansprucht Schutz in der Klasse 12 für die Waren „Fahrzeuge, insbesondere Wohnmobile und Wohnanhänger, …“, in Klasse 35 für „Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Wohnmobile und Wohnanhänger“ sowie in Klasse 39 für „Vermietung von Wohnmobilen und Wohnanhängern“.
Hintergrund für die Anmeldung war, dass unsere Mandantin im Bereich des Verkaufs und der Vermietung von Wohnmobilen und Wohnanhängern tätig ist und ihre MitarbeiterInnen dabei stets rote Schuhe tragen. Wir wurden gefragt, ob man dieses Merkmal als Marke schützen kann. Nachdem das Markenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahre 2019 die Öffnung des Markengesetzes für neue und innovative Markenformen als „sonstige“ Marken bewirkt hat, sahen wir gute Chancen für eine Eintragung.
Nach unserem Kenntnisstand handelt es sich hierbei um die erste in Deutschland eingetragene Marke dieser Art, die ohne Verkehrsdurchsetzung eingetragen wurde.
Die Eintragung der Marke bestätigt die Innovationsfreudigkeit des Amtes und unterstreicht seine Bereitschaft, neuen Anforderungen der Unternehmerschaft in Deutschland entgegenzukommen.
Dies ist besonders auch deshalb positiv hervorzuheben, da das Europäische Markenamt (EUIPO) und – nach unserem Kenntnisstand – die Markenämter in anderen EU-Staaten bislang noch keine vergleichbare Marke eingetragen haben.
Allerdings gehen wir davon aus, dass das Deutsche Patent- und Markenamt vergleichbare Marken in Zukunft etwas restriktiver prüfen wird und eine enger gefasste Markenbeschreibung fordern würde, dass z. B. die Farbe „rot“ näher definiert wird (z.B. durch Angabe eines RAL-Farbtons) und zusätzlich der Oberbegriff „Schuhe“ näher definiert wird (durch Angabe der Schuh-Art, wie z.B. „Halbschuhe“ oder „Sneakers“).